Überwachung und Gewährleistung der Grundrechte


Die Grundrechte müssen bei jedem staatlichen Handeln beachtet werden. Keine Verwaltung darf gegen die Absichten des Grundgesetzes handeln und auch nicht tätig werden wenn es nicht von einem Gesetz ermächtigt wird, welches mit der Verfassung im Einklang steht. Da dies ein Grundsatz der Verwaltung ist, versuchen nun die Behörden durch Dienstaufsicht sowie durch Schulung und Ausbildung ihrer Mitarbeiter möglichst gut und damit auch verfassungsgemäß zu arbeiten. Jede Behörde nimmt Beschwerden über ihr Handeln an und überprüft und untersucht dann Grundrechtsverstöße in ihren Reihen. Die Bundeswehr zum Beispiel hat eigene Abteilungen der sogenannten Inneren Führung, die sich der Probleme und Beschwerden der Soldaten annehmen und sich selbst als Hüter der Grundrechte der Soldaten bezeichnen.

Auch die Gerichte müssen bei ihrem Handeln stets überlegen, ob ihr Handeln, also ihre Beschlüsse und Urteile mit den Grundrechten vereinbar sind. Gerade als Angeklagter im Strafverfahren kann man sich bei manchen Vorwürfen auf die Grundrechte, wie z.B. Meinungsfreiheit bei Beleidigungstatbeständen, berufen. Sollte man der Meinung sein, dass man nach erschöpftem Rechtsweg in seinen Grundrechten verletzt ist, hat man die Möglichkeit sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu wenden. Dieses prüft dann ob die Maßnahme einer Behörde oder das Urteil eines Gerichts mit den Grundrechten im Einklang steht. Allerdings wird hierbei nicht nochmals der Sachverhalt untersucht und geklärt. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht, um der Beschwerdeflut Herr zu werden, die Möglichkeit jemandem bei Missbrauch dieses Rechts die Kosten bis 2600 Euro aufzuerlegen. Daher ist es angeraten, obwohl eigentlich das Verfahren kostenlos ist und auch keine Anwaltspflicht besteht, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzuzuziehen, um diesem Kostenrisiko aus dem Weg zu gehen.

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