Gleichheit zwischen Mann und Frau


Noch bis vor relativ wenigen Jahrzehnten waren Männer und Frauen nicht gleichgestellt. So wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland erst im Jahre 1919 eingeführt. Später durfte im Zweifel der Mann entscheiden was zu tun ist und wo die Familie insbesondere zu leben hat. Inzwischen stellt schon das Grundgesetz klar, dass es rechtlich keine Unterschiede mehr zwischen den beiden Geschlechtern gibt. Allerdings ist auch Auftrag des Staates die noch vorhandenden faktischen, also die täglich reale Ungleichstellung zu beseitigen. So entstanden dann in den einfachen Gesetzen viele Regelungen, welche die Ungleichstellung beseitigen sollen. Viele staatliche Beratungseinrichtungen speziell für Frauen zeugen von den Versuchen die Gesetze dann auch umzusetzen und den Frauen Klarheit über ihre Rechte zu verschaffen. Diese Rechtssicherheit ist wiederum Voraussetzung dafür, dass Frauen selbstbewusst ihre Ansprüche einfordern und durchsetzen können. Auch Gleichstellungsbeauftragte in Betrieben und Unternehmungen beraten und vermitteln in dieser Angelegenheit.

In der Berufsfreiheit sind ebenfalls so ziemlich alle Unterschiede beseitigt. Spätestens nach dem richtungsweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar 2000, dass es seit 1.1.2001 auch Frauen ermöglicht wird alle Laufbahnen und Verwendungen in der Deutschen Bundeswehr zu durchlaufen, wird dies deutlich. Heute sind bereits 8% der Zeit- und Berufssoldaten weiblich, im Sanitätsdienst sogar 30%.

Insbesondere hat sich die Europäische Union die Durchsetzung der Gleichheit zwischen Mann und Frau auf die Fahnen geschrieben. Es ist ein hochrangiges Ziel in ihrer Politik und wird mit vielen Maßnahmen gefördert.

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