Was bedeutet Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht?


Grundrechtsträger ist jeder Mensch. Der Artikel gewährt einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Dies gilt für alle Gerichtsbarkeiten, Instanzen und Gerichte, nicht jedoch für das Verwaltungsverfahren und Verfahren vor dem Rechtspfleger. Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des gerichtlichen Verfahrens sein, sondern vor einer Entscheidung, die ihn betrifft, zu Worte kommen, um Einfluss auf das Verfahren und das Ergebnis nehmen zu können.

Inhaltlich gewährleistet das rechtliche Gehör:
- Das Recht auf Information
- Das Recht auf Äußerung zu Tatsachen- und Rechtsfragen
- Das Recht auf Berücksichtigung der Äußerungen
- Das Recht auf Abhilfe

Als Eingriff in das Recht auf rechtliches Gehör ist grundsätzlich jede staatliche Maßnahme, die hinter den Anforderungen des geschützten Bereichs zurückbleiben, zu bewerten. Insbesondere der Ausschluss des rechtlichen Gehörs, das Übersehen oder Ignorieren von Äußerungen und die Abwesenheit eines Richters. Der Artikel nennt keinen Gesetzesvorbehalt, ist aber zum Schutz von kollidierenden Verfassungsrecht einschränkbar.

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