Die Bindung der Regierung an Grundrechte


Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat sind in erster Linie Adressaten der Grundrechte. Ihr Handeln muss mit ihnen im Einklang stehen und darf sie nicht verletzen, ohne dass eine gute verfassungsrechtlich vorgesehene Rechtfertigung vorliegt. Wenn die Genannten als Gesetzgeber auftreten müssen sie die Gesetze so schreiben, dass sie mit der Verfassung, insbesondere mit den dem Grundgesetz vorangestellten Grundrechten, konform sind. Andernfalls hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit die Gesetze für nichtig zu erklären. Gesetzgebung ist ein oft sehr langwieriger Prozess dem viele Beratungen im Plenum des Bundestages, als auch in den Fachausschüssen vorangehen. Wenn in einem Gesetz dennoch Grundrechte eingeschränkt werden müssen, so müssen diese deutlich in dem einschränkenden Gesetz genannt sein, damit es für den Bürger und den Gesetzesanwender offenkundig ist, dass hier in Grundrechte eingegriffen wird und dies evtl. gerechtfertigt ist.

Die Bundesregierung, bestehend aus Bundeskanzler/in und MinisterInnen, müssen bei ihren Gesetzesvorlagen und Beschlüssen auch immer die Grundrechte im Auge behalten. Gerade die Minister als Leiter der einzelnen Fachministerien müssen auf die Überwachung der Umsetzung des Grundgesetzes in ihrem Zuständigkeitsbereich überwachen und nötigenfalls einschreiten.

Eine wichtige Aufgabe des Parlamentes ist die Bearbeitung von Petitionen im Petitionsausschuss. Dabei handelt es sich um Beschwerden, die jeder Bürger an das Parlament richten kann. Hierbei wird von den Bürgern häufig der ein oder andere Grundrechtsverstoß geltend gemacht. Der Petitionsausschuss ist dahingehend verpflichtet der Sache nachzugehen und ggf. Abhilfe zu schaffen.

Eine besondere Petitionseinrichtung des deutschen Bundestages ist der Wehrbeauftragte. An diesen können sich Soldaten wenden, wenn sie sich in ihren Grundrechten, durch eine Maßnahme oder ein Unterlassen, meist durch einen Vorgesetzten im Dienst, verletzt fühlen. Der Wehrbeauftragte ermittelt dann ebenfalls den Sachverhalt und wird so zum Hüter der Grundrechte von Soldaten der Bundeswehr.

Auch der Bundesrat, der bei sog. zustimmungspflichtigen Gesetzen die Interessen der Bundesländer vertritt, ist grundrechtsverpflichtet und muss streng auf die Einhaltung achten.
Andernfalls droht auch hier wieder die Nichtigkeitserklärung des Gesetzes vom Bundesverfassungsgericht.

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