Finanzierung der sozialen Sicherung gegen Lebensrisiken


Der Kern der Sozialpolitik sind die klassischen Systeme der sozialen Sicherung gegen Lebensrisiken: Alter, Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit. Dazu gehören ferner Maßnahmen des sozialen Ausgleichs und die Hilfe in Notlagen.

Die Finanzierung der Sozialpolitik kennt dreiunterschiedliche Prinzipien

Die Sozialversicherungen werden nach dem Versicherungsprinzip finanziert. Das bedeutet, dass der einzelne Bürger Beiträge leistet, aus denen sich der Anspruch auf Leistungen im Versicherungsfall ergibt. Diesen System wurde bereits vor 120 Jahren von Otto von Bismarck eingeführt, allerdings umfasste es ursprünglich nur die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfall- bzw. Invalidenversicherung. Im Jahre 1927 kam schließlich die Arbeitslosenversicherung und 1995 die Pflegeversicherung hinzu. Die Beiträge zu allen fünf Versicherungen werden jeweils aufgeteilt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich -mit Ausnahme der Unfallversicherung- die Kosten jeweils zu 50 % teilen. Des Weiteren sind alle fünf Versicherungen Pflichtversicherungen für Angestellte und Arbeiter. Die Höhe des Beitrags richtet sich am jeweiligen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers aus.

Eine andere Art der Finanzierung stellt das Versorgungsprinzip dar. Leistungsansprüche entstehen hier nicht aufgrund von Beitragszahlungen sondern aufgrund anderer Voraussetzungen. Die Leistungen für die festgelegten Personenkreise werden mit Steuermitteln finanziert. Bedingung hierfür ist das Vorliegen gesetzlich bestimmter Merkmale, die als Sonderopfer oder Sonderleistungen für die Gemeinschaft angesehen werden. Neben der Kriegsopferversorgung werden auch Beamte nach diesem Prinzip abgesichert. Schließlich gibt es noch das Fürsorgeprinzip. Auch dieses wird durch Steuermittel finanziert, kommt jedoch allen Personen zugute, die sich in einer individuellen Notlage befinden und ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Die Art und Höhe der Leistungen ergibt sich aus einer Bedürftigkeitsprüfung. Bereiche die nach dem Fürsorgeprinzip unterstützt werden sind, z.B. Sozialhilfe, Mutterschutz, Wohngeld und Jugendhilfe.

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