Bedeutung und Funktion der Rundfunkfreiheit


Die Rundfunkfreiheit wird ebenso wie die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, die Filmfreiheit und die Pressefreiheit von einem Artikel des Grundgesetzes umfasst. Unter der Freiheit der Rundfunkberichterstattung versteht man zunächst die Übermittlung von Gedankeninhalten durch physikalische, besonders elektromagnetische Wellen. Es ist hier also sowohl der Hörfunk, also das Radio sowie das Fernsehen von dieser Grundfreiheit umfasst. Bei diesem Grundrecht sind alle Vorgänge, von der Beschaffung der Information bis hin zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen und die dazu gehörigen erforderlichen Hilfstätigkeiten geschützt. Man kann also sehen, dass die Rundfunkfreiheit ein sehr breites Spektrum umfasst.

Der Rundfunk ist also nicht nur ein Medium, sondern auch ein Faktor der mitwirkt die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen. Grundsätzlich setzt er sich aus drei Faktoren zusammen: so muss das Angebot als erstes an die Allgemeinheit gerichtet sein, das Angebot muss mittels einer Funktechnik, also mit den oben genannten elektromagnetischen Wellen, übermittelt werden und es muss sich um eine Darbietung in Wort, Ton oder Bild handeln. Das Angebot muss also gerade an der Meinungsbildung der Bevölkerung beteiligt sein. So kann man auch nachvollziehen, warum es beispielsweise in Deutschland so viele verschiedene Radio- oder Fernsehprogramme gibt. Diese Vielfalt an Informationen und die verschiedenen Möglichkeiten diese aufzubereiten sind sehr wichtig für eine demokratische und vielfältige Rundfunklandschaft, denn dadurch kann sie erst erhalten und auch weiterentwickelt werden.

Durch diese Pluralität wird dem einzelnen Bürger außerdem erst ermöglicht, dass er über beinahe alles umfassend informiert wird, denn jede Rundfunkanstalt setzt ihre Schwerpunkte etwas anders. In anderen Ländern wiederum ist es die Regel, dass der Rundfunk und alle anderen Medien der staatlichen Kontrolle unterliegen und von diesem auch überwacht werden. So werden zuwiderlaufende Inhalte unterdrückt und es wird dafür gesorgt, dass nur erwünschte Inhalte an die Öffentlichkeit gelangen. In einem solchen System sind die Gedanken der Autoren und Verfasser nicht mehr frei und alle Menschen werden gleich und dadurch möglicherweise nicht umfassend informiert. Das Ziel einer solchen Zensur ist es, die Inhalte der Medien zu steuern und das Image mancher Parteien und die soziale Sicherheit und Stabilität in einem Land zu sichern und zu stärken.

Neben den privaten Rundfunkanstalten bestehen in Deutschland auch noch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Für diese ist es in Deutschland normal, dass man GEZ-Gebühren bezahlen muss. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie des Deutschlandradios die Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt. An diese muss man dann monatlich einen recht hohen Betrag zahlen, wenn man zu Hause oder im Auto Rundfunkempfangsgeräte, also Radios oder einen Fernseher nutzt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Um sicher zu gehen, dass auch alle Radio- oder Fernsehkonsumenten den Betrag an die Gebühreneinzugszentrale zahlen, setzt diese auch sogenannte Rundfunkgebührenbeauftragte direkt vor Ort ein, welche dann von Haus zu Haus ziehen um zu überprüfen ob diejenigen Nutzer sind oder nicht.

Allerdings ist es ein Märchen dass man verpflichtet ist, die Rundfunkgebührenbeauftragten auch in sein Haus zu lassen. Dies muss man nämlich nicht, wird der Beauftragte aufdringlich oder betritt er das Haus ohne die Zustimmung des Besitzers, so stellt dies sogar Hausfriedensbruch dar und er würde sich strafbar machen. Jedoch bestehen Möglichkeiten, wie man die Kosten nicht an die GEZ zahlen muss, ein Bespiel ist es wenn man BaFöG Empfänger ist. In einem solchen Fall kann man sich von der Zahlungspflicht bei der Gebühreneinzugszentrale befreien lassen, dabei muss man allerdings seinen rechtskräftigen aktuellen Bescheid vorlegen.

Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wiederum basiert auf dem Rundfunkstaatsvertrag. Dieser ist quasi eine Art Grundgesetz für die duale Rundfunkordnung, also für das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk für die 16 Bundesländer, so dass eine einheitliche Rundfunkordnung in Deutschland geschaffen wird. Der Rundfunkstaatsvertrag besteht im Einzelnen aus fünf Abschnitten sowie aus dem ARD Staatsvertrag, dem ZDF Staatsvertrag, dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag, dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und aus dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“.

Neben dem Rundfunkstaatsvertrag existieren in den einzelnen Ländern auch noch Landesrundfunk- bzw. Landesmediengesetze, die unter anderem die Aufsicht über den privaten Rundfunk durch die Landesmedienanstalten und deren Organisation regeln. Diese privaten Veranstalter unterliegen einer begrenzten Aufsicht der Landesmedienanstalten der Länder, die ihrerseits einer begrenzten Rechtsaufsicht der Länder unterstehen. Die Aufgaben der Landesmedienanstalten sehen so aus, dass sie den Entfaltungsfreiraum der privaten Sender organisieren und vermitteln und dass sie gleichzeitig auf das allgemeine Interesse der Funktionsfähigkeit des privaten Rundfunks eingehen. Außerdem haben die Landesmedienanstalten auch noch einige Satzungen und Richtlinien erlassen.

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