Was sind Grundrechte und welche Aufgabe haben sie?


Grundrechte sind grundlegende, immer geltende Rechte, die den Bürgern vom Staat garantiert werden. Sie haben die Aufgabe ihren Trägern Freiheiten gegenüber staatlichen Eingriffen zu sichern, sie umfassen also das Recht des Einzelnen sich gegen einschneidende Maßnahmen des Staates in einem geregelten Verfahren zu wehren (Grundrechtsschutz durch Verfahren). In diese gesicherten Freiheiten darf der Staat nicht oder nur begrenzt, dann aber zum Schutze anderer Mitbürger, eingreifen. In jedem Fall braucht der Staat aber für den Eingriff in ein Grundrecht eine gute Begründung, denn dem Bürger soll ein möglichst großer Raum ohne staatlichen Zugriff gesichert werden. Somit sind Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte.

Des Weiteren gibt es aber auch Grundrechte die als sogenannte Leistungsrechte bezeichnet werden. Sie geben dem Bürger einen Anspruch gegenüber dem Staat eine Leistung fordern zu können (Schutz, Förderung, Fürsorge). Sie verlangen also ein aktives Tun vom Staat und kein Unterlassen wie beim Abwehrrecht. Leistungsrechte sind seltener als Abwehrrechte.
Außerdem bestehen noch Mitwirkungsrechte, die den Bürgern die Möglichkeit geben an der staatlichen Willensbildung und Willensbetätigung, wie z.B. durch die Teilnahme an Wahlen, mitzuwirken. Dabei wird es ermöglicht zu wählen und sich auch selbst zur Wahl aufstellen zu lassen und somit an der Demokratie teilzuhaben.

Zuletzt garantieren die Grundrechte noch Gleichheitsrechte, die sicher stellen sollen, dass der Staat Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt. Neben diesen Rechten des Einzelnen gegenüber dem Staat besteht auch eine staatliche Schutzpflicht gegenüber den Bürgern. Diese Verpflichtung bindet den Staat, so dass sie nicht extra von einem Bürger gefordert werden muss. Der Staat muss also, ohne vom Bürger extra aufgefordert zu werden, zum Beispiel geeignete Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit vor bestimmten Gefahren, wie Terrorismus, treffen. Aber der Staat muss dabei auch abwägen, denn er darf ja nicht zu weit in den persönlichen Lebensraum seiner Bürger eingreifen, aber er muss auch das sog. Untermaßverbot beachten, denn er darf ja keine notwendigen Hilfs- und Schutzmaßnahmen unterlassen.

Anhand des Beispiels eines durch Terroristen entführten Flugzeugs lässt sich dieser Sachverhalt leicht erklären: hierbei kollidiert die Schutzplicht des Staates für die Entführungsopfer mit dem Schutz der Allgemeinheit vor der Bedrohung durch Terrorismus. Ansonsten garantiert der Staat in seinen Grundrechten einige Rechtseinrichtungen: so wird beispielsweise Ehe und Familie, Vertragsfreiheit, Eigentum und die freie Presse gewährleistet. Der Staat ist verpflichtet solche Einrichtungen zu fördern.

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