Grundrechtsschutz von Kindern und behinderten Menschen sowie von alten Menschen


Behinderte genießen grundsätzlich den gleichen Grundrechtsschutz wie nicht behinderte. Artikel 3 stellt klar, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Damit wird deutlich, dass alle Menschen in Deutschland grundsätzlich gleich sind, egal ob behindert oder nichtbehindert. In der Praxis schaut dies oft leider anders aus. Daher ist es Anliegen vieler Interessengruppen, die Grundrechte Behinderter im Alltag zu stärken und sicherzustellen. Auch staatliche oder kommunale Einrichtungen sind hier besonders in der Pflicht, die Gleichstellung Behinderter zu realisieren. Körperlich Schwerbehinderte werden bei vielen Arbeitgebern bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es besteht auch für Arbeitgeber die Pflicht, mindestens 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen.

Da Behinderte oftmals nicht selbst entscheiden können was sie tun oder verhindern können was mit ihnen geschieht, steht ihnen in so einem Falle einerseits ein gesetzlicher Betreuer zu, andererseits unterliegen auch hier Einweisungen in Heime dem Richtervorbehalt. So überprüfen Richter ob es sinnvoll und angemessen ist, dass jemand in einem Heim untergebracht wird. Auch geistig Behinderte haben oftmals Wahlrecht, gerade dann wenn sie nicht einen Totalbetreuer haben, sonder nur der rechtlichen Teilbetreuung unterliegen. Sie haben dann die Möglichkeit von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Europäische Union hat für die Belange Behinderte einmal das Diskriminierungsverbot ausgestaltet und einen eigenen Artikel in der EU-Grundrechtscharta geschaffen. Das bedeutet, dass im EU-Gemeinschaftsrecht Behinderte verbriefte Grundrechte haben.

Für Kinder gelten Grundrechte natürlich auch. Auch wenn dies nicht unumstritten ist.
Aufgrund von Problem der Einsichtsfähigkeit von Kindern und den Regeln des Eltern-Kind Verhältnisses gibt es hier so manches Problem. Wegen der Einsichtsfähigkeit und wegen der fehlenden Prozessfähigkeit können Kinder selbst ihre Grundrecht nicht geltend machen, dazu benötigen sie ihre Eltern. Für Jugendliche wäre dies dann wieder durchaus möglich. Gibt es allerdings in solchen Rechtssachen dann Interessenkollisionen zwischen Kindern und Eltern, so regeln manche Normen des Bürgerlichen Rechts Sachverhalte zugunsten der Eltern. Dies ist allerdings nicht zwingend ungerecht, haben die Eltern doch die Pflicht alles Erforderliche für ihr Kind zu unternehmen und jeglichen Schaden von ihnen abzuwenden. Die Gerichte sind immer bemüht die Interesen von Kindern zu berücksichtigen und ihnen das Leben nicht unnötig schwer zu machen.

Die UN hat ebenso hier wieder Handlungsbedarf gesehen und eine UN-Kinderrechtscharta geschaffen. Diese wurde am 20. November 1989 vorgestellt. Seitdem ist der 20. November der Tag der Kinderrechte. In Deutschland gelten diese Kinderrechte unter dem Vorbehalt der Ausnahmen im Familien- und Ausländerrecht. Außerdem gibt es im Bereich der Kinderrechte zahlreiche Initiativen und Stiftungen, welche den Kinderrechten Gehör verschaffen wollen und auch erreichen möchten, dass sie endlich Verfassungsrang erhalten. Im Jahr 2000 wurde Kindern im Familienrechtsbuch des BGB schon das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung garantiert. Schließlich wurden auch Kindern, die in einer Ehe geboren wurden, den Kindern gleichgestellt, welche nicht in einer ehelichen Beziehung auf die Welt kamen. Damit ist der Diskriminierung von „unehelichen“ Kindern ein Riegel vorgeschoben worden.

Auch alte Menschen, die vielleicht durch altersbedingte Gebrechen und Krankheiten nicht mehr an allen Facetten des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen können genießen in jeder Hinsicht den Schutz der Grundrechte. Das bedeutet, dass sie gleichberechtigte Bürger in diesem Land sind. Auch Mitwirkungsrechte wie das Wahlrecht stehen ihnen grundsätzlich zu. Allerdings kann es hier Ausnahmen geben wenn man schließlich nach dem Betreuungsrecht nicht mehr geschäftsfähig ist und dann u.U. nicht mehr wählen darf. Ansonsten haben Alte die Möglichkeit sich beim Wählen Hilfe zu bedienen, wenn sie sonst den Wahlzettel gar nicht lesen könnten und ihn in der Folge vielleicht ungültig ausfüllen würden.

Insbesondere hört man öfters von Fällen, bei denen Mediziner oder Pflegekräfte alte Menschen töten, um ihnen Leiden zu ersparen. Diese Tötungsdelikte werden meist strikt bestraft, weil auch das Leben der schwachen teils komatösen oder apathischen Menschen unter dem Schutz des Lebens steht und somit steht es anderen Menschen nicht zu solche Menschenleben einfach zu beenden. Insgesamt ist es bei der Pflege alter Menschen höchstwichtig deren Grund- und Menschenrechte zu beachten und strikt zu respektieren. So ist physischer oder psychischer Zwang oder Gewalt zu unterlassen.

Eine Fixierung an ein Bett zum Beispiel bedarf der Anordnung durch einen Richter und kann ohne diese strafbar sein. Bei einer immer größer werdenden Anzahl älterer Menschen, die heute auch relativ fitter sind als vorangegangene Generationen, kommen auch bei Grundrechten weitere Problembereiche auf. So zum Beispiel in welcher Weise Senioren das Recht auf Ausbildung gewährleistet werden muss. Zentren für Senioren an Universitäten, an denen sie Kurse besuchen können sind Anzeichen für diese neuen Bedürfnisse einer immer älter werdenden Gesellschaft. Auch in diesem Bereich gibt es wiederum viele Interessengruppen, die eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Senioren verbessern wollen und die die Altersdiskriminierung bekämpfen wollen.

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