Welche Grundrechte haben Soldaten?


Soldat ist einer der ältesten Berufe der Welt. Während beispielsweise im Römischen Reich die Soldaten Bürgerrechte hatten, wurde anderswo nicht mal die Menschenwürde der Kämpfer beachtet. Eine ungeheure Schinderei und Unterdrückung sowie körperliche und psychische Gewalt waren an der Tagesordnung.

Noch in den Kriegen vor der Reichsgründung (1866 Deutsch-Deutscher Krieg, 1870/71 Deutsch-Französischer Krieg) war es um die Rechte der Soldaten gut bestellt. Im ersten Weltkrieg erkannte man langsam, dass eine gewisse Betreuung Versorgung der Soldaten ihrer Durchhaltefähigkeit half. Auch das was ein Grund warum dieser Krieg so lange dauerte.
Zur Zeit des Nationalsozialismus waren unter der Begründung des Krieges Schinderei, Menschenrechtsverletzungen und Unrechtstaten an der Tagesordnung. Auch die Prügelstrafe im Militär war wieder anzutreffen, wobei diese in Teilen Deutschlands 1813 abgeschafft wurde.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde nach der Gründung der Bundeswehr der sogenannte „Staatsbürger in Uniform“ forciert. Dieser hat alle Bürgerrechte und darf beispielsweise wählen, was vorher undenkbar war. Auch hat er gewisse Fürsorgeansprüche gegenüber seinem Dienstherrn, was deutlich über lediglich medizinische Versorgung hinausgeht. So wurde das Konzept der „Inneren Führung“ entwickelt, dieses sichert dem Soldaten Fürsorge und Betreuung zu. Auch hat er die Möglichkeit sich jederzeit zu beschweren und als besonderer Rechtsbehelf das Rechts sich mit seinen Anliegen an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden.

Dieser ermittelt dann mit seiner Behörde den Sachverhalt und kann u.U. Abhilfe schaffen. Der Wehrbeauftragte erstellt jedes Jahr einen Bericht über den Grundrechtsstandard der Truppe und präsentiert diesen dem Deutschen Bundestag. Die Bundeswehr unterhält ein Zentrum für Innere Führung, welches diese weiterentwickelt sowie Lehrgänge und Seminare zu diesem Thema durchführt. Außerdem gibt es ab der Ebene Brigade aufwärts Stellen für Fachleute der Inneren Führung, die sich um die Truppenbetreuung und Fürsorge kümmern.

Die Rechtsprechung in der noch jungen Bonner Republik stellte die Soldaten aber noch in Dienstlichen Fällen unter die sog. „besonderen Gewaltverhältnisse“ , was bedeutete, dass sie in diesen Sachen dem Verwaltungsbereich „Militär“ so zugeordnet wurden, dass ihre Grundrechte nicht zur Geltung kommen sollten, weil der Staat im Dienst sie in ihrer Gewalt hatte und sie nicht wirklich Bürger waren. Dies war dann allerdings mit dem angestrebten Ziel des „Staatsbürgers in Uniform“ nicht vereinbar und wurde überdacht. So wurde erst Anfang der siebziger Jahre beschlossen, dass auch Grundrechte im Militär gelten.

Heute erkennt man den Soldatenstatus als Sonderstatusverhältnis an, treffen den Soldaten doch besondere Rechte und Pflichten. So wird bei Fällen, bei denen ein Soldat vor Gericht in einem dienstlichen Fall Grundrechtsverletzungen geltend macht, differenziert ob das Grundverhältnis seines soldatischen Wirkens oder lediglich organisatorische Maßnahmen die den Dienstablauf betreffen, betroffen sind. Wird in das Grundverhältnis eingegriffen, so muss sich der Staat dafür rechtfertigen. Also bei Verletzungen des Soldaten oder Eingriffe in seine Berufswahlfreiheit innerhalb der Bundeswehr. Dies tut er in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, wie im Soldatengesetz, dem Wehrpflichtgesetz oder auch der Soldatenlaufbahnverordnung.

Ist jedoch der Dienstablauf betroffen, beispielsweise wie und wann Dienst ist und welche Inhalte ausgebildet werden, ist er seinem Dienstherrn unterworfen. Damit hier nichts schief läuft greift die Innere Führung ein, hier insbesondere die Einrichtung von Vertrauensmänner/frauen und Personalräten, deren Mitbestimmung und Zustimmung oftmals in diesen Dienstlichen Angelegenheiten notwendig und vorgeschrieben ist.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel