Regelungen des Kriegsdienstverweigerungsrechts


Dieser Artikel macht deutlich, dass keiner gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst verpflichtet werden darf. Das bedeutet, wenn jemand Bedenken hat, auch im Krisen- und Kriegsfalle eine Waffe auf jemanden anderen richten zu müssen, weil er das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, muss er das auch nicht tun.

In Deutschland besteht die allgemeine Wehrpflicht, d.h. männliche Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr können zum Dienst in der Bundeswehr einberufen werden. Einmal zur Ableistung des Grundwehrdienstes, aber auch zu sog. Wehrübungen, bei denen innerhalb einer kurzen Zeit Ausbildungsabschnitte aus dem Grundwehrdienst wiederholt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit nicht zur Bundeswehr zu müssen, wenn man sich in einem Katastrophenschutzverband für einige Jahre verpflichtet. Solche sind Hilfsorganisationen, aber auch das THW und die Feuerwehr. Auch wer zur Polizei geht ist nicht mehr wehrpflichtig.

Die andere Möglichkeit, die oben benannten Kriegsdienstverweigerung durchzusetzen ist, sich auf Gewissensgründe und zwar nur auf Gewissensgründe zu berufen. Eine andere Argumentation, wie gute Vorbereitung auf ein Studium gehen nicht durch. Während sich früher Kriegsdienstverweigerer vor Kommissionen teilweise harten Fragen stellen mussten, geht das heute regelmäßig im Schriftverkehr zwischen dem potentiellen Verweigerer und der Kreiswehrersatzbehörde. Einige Anwälte haben sich auf dieses Verfahren spezialisiert und stehen beratend zur Seite.

Ist man nun als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, muss man dennoch einen Zivildienst ableisten. Diesen kann man dann auch nicht mehr verweigern. Tritt man diesen nicht an oder bleibt man dem Zivildienst fern, macht man sich u.U. der Dienstflucht strafbar. Zivildienst leistet man in anerkannten Zivildienststellen, wie Krankenhäusern, Altenheimen oder in der Behindertenbetreuung aber auch in Kindergärten.

Des Weiteren kann man auch wenn man bereits zur Bundeswehr eingezogen worden ist, noch den sog. KDV-Antrag stellen. Dann ist man sofort vom Dienst an der Waffe befreit und scheidet nach Klärung der Sachlage schnellstmöglich aus. Eventuell muss man dann noch die Restzeit im Zivildienst ableisten. Auch als Zeit-, oder Berufssoldat kann man jederzeit KDV stellen, allerdings hat die Bundeswehr dann möglicherweise einen Anspruch auf Zahlung der bereits genossenen zivil verwertbaren Ausbildungen, wie auch beispielsweise das Studium, das die Bundeswehr finanziert hat. Sein Gehalt darf man aber in jedem Fall behalten, berechnet werden nur die reinen Ausbildungskosten.

Zivildienst bedeutet allerdings keinesfalls, dass man dort nicht eine Kleidung oder auch Uniform gestellt bekommt und diese dann auch tragen muss. Sollte die Hilfsorganisation eine Uniform herausgeben und die „Zivis“ verpflichten diese zu tragen, so ist dem Folge zu leisten. Auch strenge Rahmendienstzeiten oder ähnliches sind durchaus erlaubt.

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