Die Grundrechtssituation in der ehemaligen DDR


Nachdem der Versuch gescheitert war eine einheitliche Deutsche Verfassung zu schaffen, trat im Dezember 1947 der sog. Deutschen Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden zusammen. Dieser wählte dann 1948 den Deutschen Volksrat, der mit der Erstellung einer Verfassung beauftragt wurde. Diese Verfassung sollte nach erster Konzeption eine gesamtdeutsche Verfassung sein. Sie trat am 7.Oktober 1949 in Kraft und ähnelte stark der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Die Verfassung von 1949 enthielt einen umfangreichen Grundrechtskatalog. In der Präambel wurden die Freiheit und die Rechte der Menschen als die obersten Werte benannt. In einigen Artikeln fanden sich die klassischen Freiheitsrechte: Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit . Auch wurde das Recht verankert auszuwandern, was allerdings durch Gesetz eingeschränkt werden konnte.

Was zunächst aussah wie klassische Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, dem waren in Wahrheit andere Motive zugrunde gelegt. Denn die Freiheit des Einzelnen sollte nur soweit gehen können, bis das Hauptziel der Errichtung des sozialistischen Staates erreicht ist. Außerdem entstand auch leeres Recht, so wurde beispielsweise Eigentum und Erbrecht gewährleistet, allerdings wurden im Vorfeld viele Menschen enteignet, so dass sich alle wesentlichen Güter in den Händen des Staates befanden. Auch die Überprüfung der Grundrechte blieb unmöglich, denn ein Verfassungsgericht gab es nicht und es war Richtern verboten die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Unliebsame Richter konnten auch wieder von ihrem Amt abberufen werden.

Mit der sozialistischen Verfassung von 1968 wurden die Grundrechte weiter ausgehöhlt. Die DDR wurde zum Zentralstaat ausgebaut .Auch die Reform von 1974 änderte an der Grundrechtssituation wenig, sie sollte lediglich den status quo für immer sichern, also die Zustände so belassen wie sie zu diesem Zeitpunkt waren. Gerade in heute sog. Sonderstatusverhältnissen, wie im Gefängnis oder im Militär, war Unrecht und Unterdrückung an der Tagesordnung. Des Weiteren hatte die DDR die Todesstrafe eingeführt und vollstreckte diese auch. An der Grenze wurde auf eigene Bürger geschossen, obwohl in der Verfassung das Recht auf Leben garantiert wurde. Aus diesem Grund konnten dann nach der Wende auch die Befehlsgeber und Mauerschützen bestraft werden, denn sie handelten gegen ihre eigene gültige Verfassung. Mit der deutschen Einheit 1990,bekam das Grundgesetz im gesamten Bundesgebiet Geltung. In der Präambel steht nun: „Die Einheit ist vollzogen.“ Das war das eigentliche Ziel des BRD-Grundgesetzes.

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