Erbschaft annehmen oder ausschlagen?


Nach dem Tod einer Person fällt sein gesamter Besitz und Vermögensstand als Erbschaft an.
Die begünstigte Person hat nun die Wahl, ob Sie die Erbschaft annehmen möchte. Zunächst kann die Annahme der Erbschaft konkret bei Gericht erklärt werden. Der Gesetzgeber nimmt die Annahme ebenfalls stillschweigend an, wenn die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen verstrichen ist. Eine Ausschlagung der Erbschaft muss ebenfalls beim zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Die Annahme der Erbschaft führt dazu, dass der Erbe vollumfänglich in die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person eintritt. Sollten mehrere Personen begünstigt sein, so bildet sich eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass zunächst gemeinsam verwaltet.

Der Vorteil der Annahme der Erbschaft ist natürlich, dass man von dem hinterlassenen Vermögen mindestens einen Teil erbt. Nachteil der Erbenstellung ist jedoch, dass man auch vollumfänglich für die Schulden des Verstorbenen haftet. Sollte der Nachlass nicht ausreichen um die schulden zu tilgen, so muss man zunächst mit seinem eigenen Vermögen die Schulden tilgen. Eine Begrenzung der Schulden auf den Nachlass ist nur durch ein sogenanntes Nachlassverwaltungsverfahren möglich.

In diesem Verfahren stellt eine unabhängige qualifizierte Person die Höhe der Schulden und des Nachlasses fest. Danach bezahlt der Verwalter die Schulden von den Vermögensgegenständen aus dem Nachlass. Während dieser Phase hat der Erbe keinen Einfluss auf den Nachlass. Erst wenn alle Schulden getilgt sind, bekommt der Erbe den restlichen Teil übereignet.

Die Annahme oder Ausschlagung eines Erbes sollte folglich gut berechnet und überlegt sein, da ein Fehlentscheidung weitreichende Konsequenzen für die eigene Vermögenslage haben kann. Zu beachten ist auch, dass mit der Ausschlagung der Erbschaft auch das Recht auf einen Pflichtteil nicht mehr besteht. Der Pflichtteil steht jedem eigentlich berechtigten Erben zu, der von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Dieser Anspruch wird gegen die Erben gerichtet und wird in Geld ausgezahlt.

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