Was ist ein Erbschein und wie bekommt man ihn?


Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser Erbe unterliegt. Der Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur Zeit des Erbfalls ab, so dass spätere Veränderungen, die also nach dem konkreten Todesfall geschehen, grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Seine Funktion ist auch der Sicherheit im Rechtsverkehr zu dienen.

Der Erbschein, wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt und zugeschickt. Zuständig ist das Nachlassgericht, das für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Der Antrag der notwendig ist muss beim Nachlassgericht oder bei einem Notar beglaubigt werden. Ein Erbschein ist zum Nachweis der Erbenstellung in zahlreichen Erbfällen erforderlich, wenn sich beispielsweise Grundstücke im Nachlass befinden, verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung. Eine Ausnahme ist, wenn der Gestorbene, also der Erblasser, ein öffentliches, von einem Notar beglaubigtes, Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat. Dann ersetzt das Notar-Testament bzw. der Erbvertrag, zusammen mit einem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts, oftmals den Erbschein.

Der Erbschein ist somit der Schlüssel zum Erbe. Allerdings kann es nach Antragstellung noch einige Zeit vergehen, bis der Erbschein ausgestellt ist. Grund hierfür ist die vielerorts vorhandene Überlastung der Gerichte. So kommt es vor, dass nach einem Todesfall die Erben bis zu einem dreiviertel Jahr auf den Erbschein warten müssen. In dieser Zeit haben sie, von den oben genannten Ausnahmen abgesehen, keine Möglichkeiten an ihr Erbe zu kommen.

Eine Besonderheit in Deutschland gibt es bei der Vererbung von Bauernhöfen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Hier wird der Erbschein auch als Hoffolgezeugnis bezeichnet. Dieses Zeugnis wird durch Gerichtsbeschluss erteilt. Dieses Hoffolgezeugnis ist dem Erbschein rechtlich gleich gestellt. Die Erbfolge und Definition eines land- oder forstwirtschaftlichen Hofes ist in der sogenannten Höfeordnung besonders geregelt und wird von vielen Bedingungen begleitet. Dieses Gesetz gilt für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig- Holstein. Zuständig ist meist ein Amtsgericht als Landwirtschaftsgericht, oftmals für mehrere Bezirke.

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