SA Kann der Staat auch erben?


Generell kann der Staat in Deutschland nur an letzter Stelle erben. Der Erblasser darf kein Testament hinterlassen haben und keine Verwandten sowie Ehegatte oder Lebenspartner mehr haben. Erst in dieser letzten Instanz erbt der Bundesstaat, den der Deutsche zuletzt bewohnt hat, das Vermögen.

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