SA Wer hat Anspruch auf den obligatorischen Pflichtteil?


Der obligatorische Pflichtteil ist ein erbrechtlicher Zahlungsanspruch gegenüber dem eingesetzten Erben oder der Erbengemeinschaft. Er ist streng von der Erbenstellung zu unterscheiden.

Der Pflichtteil ist dann von Bedeutung, wenn ein Abkömmling des Erblassers durch Testament enterbt wurde oder nur den Pflichtteil zugesprochen bekommen hat. Der enterbte Abkömmling bekommt nun einen Anspruch gegen die Erben. Dieser Anspruch ist auf Geld gerichtet.

Neben den Abkömmlingen haben auch die Eltern des Erblassers und der Ehepartner Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Zusammengefasst ist der obligatorische Pflichtteil der Anspruch des enterbten Abkömmlings gerichtet auf eine Geldzahlung gegen die tatsächlich bedachten Erben.

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