Was ist ein lebenslanges Wohnrecht bzw. Nutzungsrecht?


Ein Wohnrecht ist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen werden muss. Diese Dienstbarkeiten bei Wohnungen und Wohngebäuden sind Rechte des Begünstigten. Durch ein Wohnrecht im Grundbuch sind die Rechte des Eigentümers, dies ist im Erbfall dann der Erbe, an der Erbsache eingeschränkt.
Zweck des Ganzen ist es einer Person ein Recht zum Wohnen in einer bestimmten Wohnung oder in einem bestimmten Gebäude zu gewährleisten.

Sinn macht das beispielsweise, wenn Eltern ihren Kindern früh das Haus oder gerade in der Landwirtschaft den Hof, übergeben. Das Recht dort seinen Lebensabend verbringen zu dürfen bleibt ihnen dann gesichert. Oft wird das Recht zur weiteren Vermietung und Überlassung der Wohnung im Wohnrechtsvertrag genau vereinbart. Wohnrechte stellen für ein Grundstück eine sehr große Wertminderung dar, doch ein Verkauf ist in diesen Fällen meistens sowieso nicht beabsichtigt. Der Wert dieses Wohnrechtes kann mittels einer Formel relativ leicht errechnet werden. Eine solche Wertminderung einer Immobilie hat ganz konkrete Auswirkungen auf einen in Angriff genommenen Verkauf. Eine Beleihung des Besitzers, um dies bei der Bank als Sicherheit abzugeben, um einen Kredit zu bekommen, wird ebenso erschwert. Eltern, die ihre Immobilie schon zu Lebzeiten überschreiben wollen, verlangen meist im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht.

Wohnungsübertragungen sollten sinnvoller Weise mit Hilfe von Rechtsanwälten, die schon im Vorfeld beraten, bewerkstelligt werden. Das Wohnrecht wird hinfällig, wenn die Räumlichkeiten nachhaltig unbewohnbar geworden sind. Auch mit dem Tod des Berechtigten ist das Wohnrecht beendet. Sofern eine Klausel wie eine Wiederverheiratungsklausel oder auch eine Befristung, im Wohnrecht aufgenommen wurde, dann endet das Wohnrecht mit der Erfüllung dieser Bestimmung. Viele Rechtsanwälte raten, statt des Wohnrechts den lebenslangen Nießbrauch vertraglich zu sichern. Ein Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbbare Recht, die Nutzungen, also die Früchte einer fremden Sache oder eines fremden Rechts, zu ziehen.

In Österreich heißt dieses Recht passenderweise Fruchtgenußrecht. Der wichtige Vorteil eines Nießbrauchs ist, dass ein Nießbrauchs berechtigter selbst entscheidet, was er mit der Immobilie in der Zukunft machen möchte. Er kann frei bestimmen, wie er den Nießbrauch nutzen wird. Er kann den Wohnraum selbst in Anspruch nehmen oder auch vermieten, zudem hat er auch die Mieteinnahmen zur freien Verfügung. Die Mieteinnahmen könnten auch für die Bezahlung eines Pflegeheims genutzt werden, wenn eine solche Betreuung einmal notwendig werden sollte. Die Nutznießer des Nießbrauchs sind dann die wirtschaftlichen Eigentümer der Sache und können damit schalten wie sie wollen oder aber ganz normal darin wohnen. Als eigentliche Eigentum, welches auch als solches im Grundbuch eingetragen wird, gehört dem Menschen das Haus, die Wohnung oder gar der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb, dem es überschrieben wurde.

Was man für sich am besten wählt bedarf, wie bereits gesagt, einer genauen Beratung und guten Überlegungen, bei denen auch steuerrechtliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden sollten.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel