Rechtsfolgen der Annahme einer Erbschaft


Wenn das Erbe einer verstorbenen Person angenommen wird, dann ergeben sich für den Erben bestimmte Rechtsfolgen. Der Erbe tritt dann automatisch in die Stellung der verstorbenen Person (auch als Universalsukzession bekannt). Das heißt er hat alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ohne Ausnahmen zu übernehmen. Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass nicht nur der positive Nachlass vererbt wird, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Der Erbe wird also verpflichtet diese zu bezahlen.

Die Haftung des Erben erstreckt sich dabei zunächst auf sein gesamtes Vermögen. Sollte der Nachlass also nicht ausreichen die Schulden zu bezahlen, so muss der Erbe mit seinem Vermögen den Rest bezahlen. Dies kann zumeist eine erhebliche Gefahr für die finanzielle Situation von Erben darstellen.

Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, kann der Erbe die Haftung auf die Höhe des Nachlasses begrenzen lassen. Hierzu muss er beim zuständigen Gericht die Nachlassverwaltung beantragen. Der Nachlassverwalter nimmt den gesamten Nachlass an sich und verteilt das Vermögen an die Gläubiger. Erst wenn alle Schulden getilgt sind, erlangt der Erbe den Rest des Nachlasses.

Vorteil der Nachlassverwaltung ist, dass das persönliche Vermögen des Erben geschützt wird. Jedoch hat der Erbe im Gegenzug während des Verfahrens keinerlei Verfügungsbefugnis über den gesamten Nachlass.

Die Annahme einer Erbschaft will gut überlegt sein. Allzu oft neigt man dazu nur das positive Vermögen zu sehen ohne die Verbindlichkeiten zu betrachten. Bei unüberschaubaren Nachlässen ist eine intensive Beratung erforderlich.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel