Bedeutung der einheitlichen europäischen Akte 1986


Zunächst brachten die Reforminitiativen zur engeren Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft praktisch keinen Erfolg. Die Genscher-Colombo-Initiative über eine „Europäische Akte“ jedoch, brachte 1981 neuen Wind in die Verhandlungen. Sie wurde 1983 in einer Deklaration des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs als Basis weiterer Verhandlungen angenommen. Eines der Ziele der Deklaration war die Vertiefung der politischen Zielsetzung im Rahmen der Verträge von Paris und Rom sowie die Prüfung der Möglichkeiten eines Vertrags über die Europäische Union.

1986 wird schließlich eine „Einheitliche Europäische Akte“ unterzeichnet. Sie tritt ein Jahr später in Kraft. Sie vereinheitlicht das Bündel aus Gemeinschaftspolitiken und bisher außergemeinschaftlichen Politikbereichen. Vor allem aber geht von der, in der Einheitlichen Europäische Akte enthaltenen Reform der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die erste grundlegende Reform des Gemeinschaftsrechts aus. Diese umfasste vor allem die Gewährleistung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs-, und Kapitalverkehr sowie die Erneuerung der Entscheidungs- und Rechtsetzungsverfahren.

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