Wie wird die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik finanziert?


Die Finanzierung der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik wird vom Vertrag über die Europäische Union geregelt. Es ist demzufolge zwischen Verwaltungsaufgaben und operativen Aufgaben zu unterscheiden. Die Verwaltungsaufgaben, die den in der Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik handelnden Organen aus der Durchführung der Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik entstehen, gehen zu Lasten des Haushalts der Europäischen Union. Die operativen Aufgaben gehen ebenfalls zu Lasten des Haushalts der Europäischen Union. Dies nur dann nicht, wenn der Rat einstimmig etwas anderes beschließt. Nur operative Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen im Rahmen der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik sind von vornherein von der Haushaltsfinanzierung ausgeschlossen. Vom Rat werden zudem durch einen Beschluss besondere Verfahren festgelegt, die einen schnellen Zugriff auf die Haushaltsmittel der Union gewährleisten. Dadurch soll die Sofortfinanzierung von Initiativen im Rahmen der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik, insbesondere von Tätigkeiten zur Vorbereitung einer von bestimmten Missionen sichergestellt werden. Sofern diese Tätigkeiten nicht zu Lasten des Haushalts der Europäischen Union gehen, werden sie aus einem mitgliedstaatlichen Anschubfonds finanziert.

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