Der Vertrag von Amsterdam wurde zur Überarbeitung des Maastrichter Vertrags am 2. Oktober 1997 unterzeichnet und trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Der Vertrag enthält keine grundsätzlichen Änderungen der Maastrichter Unionsstruktur. Es wurden allerdings zusätzliche Kompetenzen im Bereich Innenpolitik an die Europäische Gemeinschaft übertragen. Auch wurde die Vetomöglichkeit und damit die Einflussnahme des Europäischen Parlaments in der Gemeinschaftsgesetzgebung durch Ausweitung des Mitentscheidungsverfahren auf weitere Rechtssetzungsmaterien erweitert. Schließlich wurde durch den Amsterdamer Vertrag eine rechtsverbindliche Neunummerierung in der Artikelzählung des Vertrages über die Europäische Union sowie des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft vorgenommen.