Ziel und Zweck des Vertrags von Nizza


Der Vertrag von Nizza ist vor allem als Reaktion auf die damals anstehende Erweiterung der EU zu sehen. Somit standen institutionelle Fragen im Vordergrund. Er trat am 1. Februar 2003 in Kraft. Es wurde nicht nur die Zusammenarbeit von Rat, Kommission und Parlament neu geregelt, sondern auch das gemeinschaftliche Rechtsschutzsystem durch den Europäischen Gerichtshof und das Europäische Gericht erster Instanz wurde reformiert.

Das Gericht erster Instanz ist nun auch für Vorabentscheidungen in besonderen Sachgebieten zuständig. Auch wurde der Anwendungsbereich des Mitentscheidungsverfahrens und die Möglichkeit einer Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit im Rat ausgedehnt. Zusätzlich wurden Bestimmungen über die Verstärkte Zusammenarbeit erweitert und neu gefasst.

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