Bestimmungen des Maastrichter Vertrags 1992


Der Maastrichter Vertrag von 1992 bildet einen weiteren Schritt einer Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas. Er enthält Bestimmungen sowohl zur intergouvernemental ausgerichteten gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als auch zur Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und Inneres (ZBJI). Zusätzlich werden umfassende Veränderungen von Europäischer Gemeinschaft, Europäischer Atomgemeinschaft und Europäischer Gemeinschaft für Kohle und Stahl vorgesehen. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde zur umfassenderen Europäischen Gemeinschaft. Auch wurde durch den Vertrag von Maastricht eine Unionsbürgerschaft mit aktivem und passivem Kommunalwahlrecht, das Recht zur Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament im Wohnsitzstaat sowie ein europäisches Petitionsrecht eingeführt. Der Vertrag trat am 9. November 1993 wegen Ratifikationsverzögerungen in den Mitgliedsstaaten in Kraft.

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