Ziele und Inhalt des Kyoto-Protokolls


Das Kyoto-Protokoll wurde am 11. Dezember 1997 als Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) beschlossen und trat am 16.2.2005 in Kraft. Es hat noch Gültigkeit bis 2012. Das Kyoto-Protokoll wurde nach dem Ort der Verhandlungen, Kyoto in Japan, benannt. Ziel ist es, durch erstmal völkerrechtlich verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen das Klima zu schützen und die globale Erwärmung, welche seit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert rasant angestiegen ist, einzudämmen. Als Reduzierungsziel wird eine durchschnittliche Verringerung des Treibhausgasausstoßes um 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vorgesehen. ?Verhandlungen über eine Verlängerung der Verpflichtungsperiode über das Jahr 2012 hinaus scheiterten bis dato sowohl 2007 auf Bali, 2009 in Kopenhagen und auch 2010 in Cancun. Größte Streitpunkte sind vor allem die Verteilung der Reduktion auf Schwellen-, Entwicklungs- und Industrieländer.

Anfang nahm das Vorhaben Kyoto-Protokoll 1992 in Rio de Janeiro mit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED). Bei der zur damaligen Zeit größten internationalen Konferenz wurden mehrere multilaterale Umweltabkommen vereinbart, darunter auch die Klimarahmenkonvention (UNFCCC). Es wurde verbindlich das Ziel festgelegt, einen gefährlichen und menschlich verursachten Eingriff in das Klimasystem der Erde zu verhindern. Zusätzlich wurden Bestrebungen zu einer nachhaltigeren Wirtschaft vereinbart. ?In den folgenden Jahren 1995 und 1996 fanden in Berlin und Genf weitere Konferenzen statt. Dabei wurden im Sinne des in der Klimarahmenkonvention festgeschriebenen Grundsatzes der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ Schwellen- und Entwicklungsländer bereits zu diesem Zeitpunkt von verbindlichen Reduktionen ausgeklammert. In Genf wurden dann Ergebnisse des Sachstandberichts von 1995 zur wissenschaftlichen Grundlage für den weiteren Prozess der internationalen Klimaschutzpolitik gemacht. Außerdem wurde die anstehende Ausarbeitung einer rechtlich verbindlichen Regelung zur Reduktion von Treibhausgasen bekräftigt. Die noch auf der Berliner Konferenz offen abgeneigten Staaten wie die USA, Kanada, Australien und die OPEC-Staaten konnten damit für ein gemeinsames Vorgehen gewonnen werden. Das vorgeschlagene Reduktionsziel von 15 Prozent bis 2010 der Europäischen Union wurde sogar noch von den Entwicklungsländern, welche ein Reduktion von 35 Prozent bis 2020 forderten, übertroffen.

Das dann auf dem Weltklimagipfel 1997 in Kyoto beschlossene Reduktionsziel von 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 löste an vielen Stellen Kritik aus. Es richtet sich nach der unterschiedlichen Entwicklung der einzelnen Länder. Für die Europäische Union ist dabei eine Verringerung der Treibhausgase von 8 Prozent vorgesehen. Dieses Ziel wurde dann noch innerhalb der Europäischen Union dergestalt aufgeteilt, dass beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland eine Verringerung von 21 Prozent anstrebt, wohingegen Frankreich seinen Treibhausgasausstoß stabilisiert und Spanien sogar um 15 Prozent steigern darf.

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