Ziel des Vertrags über eine Verfassung für Europa


Im Dezember 2001 beauftrage der Europäische Rat ein Konvent unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valerie Giscard d’Estaing einen Entwurf eines Europäischen Verfassungsvertrag auszuarbeiten. Ziel dieses Vorhabens war es, die Europäischen Union weiterzuentwickeln, die Verträge zu vereinfachen, eine klare Abgrenzung der Kompetenzen von Europäischer Union, den Europäischen Gemeinschaften und den Mitgliedsstaaten vorzunehmen und schließlich auch Demokratie und Transparenz auf europäischer Ebene zu fördern.

Nach umfangreichen Änderungen durch eine Regierungskonferenz, wurde der Entwurf am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten in Rom unterzeichnet. Der Entwurf sollte nach Ratifikation durch die Mitgliedsstaaten am 1. November 2006 in Kraft treten. Allerdings scheiterte der Prozess, nachdem der Verfassungsvertrag in Referenden in Frankreich und den Niederlanden 2005 abgelehnt wurde. Die Verfassungsidee wurde vorerst aufgegeben, wobei wesentliche Inhalte in den Vertrag von Lissabon übernommen wurden.

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