Welche Ziele verfolgt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik?


Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik knüpft an die völkervertragsrechtlich durch die Einheitliche Europäische Akte 1986 eingeführte und schon vorher praktizierte Europäische Politische Zusammenarbeit in der Außenpolitik und in der Sicherheitspolitik an. Sie ist im Vertrag über die Europäische Union geregelt. Zunächst sind dabei allgemeine Vorschriften getroffen worden. Gemäß des Vertrags über die Europäische Union lässt sich die Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgeblich waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will. Dazu gehören insbesondere die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und die Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität. Dazu kommen noch die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts hinzu. Diese Grundsätze und Ziele werden allerdings noch mal durch den Vertrag über die Europäische Union konkretisiert.

Die Union legt die gemeinsame Politik sowie Maßnahmen fest, fu?hrt diese durch und setzt sich fu?r ein hohes Maß an Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen ein, um ihre Werte, ihre grundlegenden Interessen, ihre Sicherheit, ihre Unabha?ngigkeit und ihre Unversehrtheit zu wahren, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsa?tze des Vo?lkerrechts zu festigen und zu fo?rdern, nach Maßgabe der Ziele und Grundsa?tze der Charta der Vereinten Nationen sowie der Prinzipien der Schlussakte von Helsinki und der Ziele der Charta von Paris, einschließlich derjenigen, die die Außengrenzen betreffen, den Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhu?ten und die internationale Sicherheit zu sta?rken, die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsla?ndern zu fo?rdern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen, die Integration aller La?nder in die Weltwirtschaft zu fo?rdern, unter anderem auch durch den schrittweise Abbau internationaler Handelshemmnisse, zur Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualita?t der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natu?rlichen Ressourcen beizutragen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, den Vo?lkern, La?ndern und Regionen, die von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind, zu helfen, und eine Weltordnung zu fo?rdern, die auf einer versta?rkten multilateralen Zusammenarbeit und einer verantwortungsvollen Weltordnungspolitik beruht. Die Europäische Union achtet dabei auf die Koha?renz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswa?rtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren u?brigen Politikbereichen. Der Rat und die Kommission, die vom Hohen Vertreter der Union fu?r Außen- und Sicherheitspolitik unterstu?tzt werden, stellen diese Koha?renz sicher und arbeiten zu diesem Zweck zusammen.

Der Umfang der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik umfasst sämtliche Bereiche der Außenpolitik und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Dazu gehört auch die Gemeinsame Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik. Diese beruht auf denselben Prinzipien wie auch die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik. Der Vertrag von Lissabon hat insofern eine Neuerung gebracht, als dass die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik, anders als die Polizeiliche- und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen nicht den supranationalen Entscheidungsstrukturen unterworfen wurde. Es gelten immer noch besondere Bestimmungen und Verfahren. Ein Beispiel dafür ist, dass die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik vom Rat und vom Europäischen Rat einstimmig festgelegt und durchgeführt wird, falls sich aus den Verträgen nichts anderes ergibt. Zudem ist der Erlass von Gesetzgebungsakten im Bereich der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik ausgeschlossen. Auch erstreckt sich die Jurisdiktionsgewalt des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich nicht auf die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik.

Die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik ist der letzte intergouvernemental geprägte Politikbereich der Europäischen Union, da der Vertrag über die Europäische Union bestimmte Loyalitätsverpflichtungen und Solidaritätsverpflichtungen der Mitgliedstaaten festsetzt. Eine Leitungsfunktion im Rahmen der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik kommt dem Europäischen Rat zu. Er bestimmt die strategischen Interessen der Europäischen Union, legt die Ziele sowie die allgemeinen Leitlinien der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik fest. Dies umfasst auch Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen. Ferner erlässt der Europäische Rat die insoweit erforderlichen Beschlüsse. Auf der Basis der Leitvorgaben des Europäschen Rates werden die für die Festlegung und Durchführung der Gemeinsamen Außenpolitik und Sicherheitspolitik erforderlichen Beschlüsse vom Rat der Europäischen Union als Rat für auswärtige Angelegenheiten gefasst. Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union hat den Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten inne. Dieser leitet die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik sowie die Gemeinsame Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik und führt sie im Auftrag des Rates durch. Er muss das Parlament der Europäischen Union zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen beider Bereiche anhören. Der Vertrag über die Europäische Union gestattet es dem Parlament der Europäischen Union auch bestimmte Initiativen zu ergreifen. Beschlüsse im Bereich der Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik werden vom Europäischen Rat und vom Rat einstimmig gefasst, wobei eine Ausnahme dergestalt besteht, dass vom Erfordernis der Einstimmigkeit abgesehen werden kann, wenn die Möglichkeit einer Blockade besteht.

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