Ziel und Zweck des Vertrags von Lissabon


Der Europäische Rat beschloss im Juni 2007 eine Ausarbeitung eines Reformvertragsentwurfs für einen Reformvertrag, der an die Stelle des gescheiterten Verfassungsvertrages treten sollte. Der Vertrag wurde am 13. Dezember unterzeichnet und sollte am 1. Januar 2009 nach erfolgreicher Ratifikation in Kraft treten.

Nachdem Irland zunächst in einem Referendum die Ratifikation ablehnte, wurde unter anderem garantiert, dass Irland auch künftig ein Kommissionsmitglied stellen soll. Der Vertrag wurde daraufhin in einem zweiten Referendum angenommen. Der Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Er rückt oftmals nur formal von der staatsähnlichen Terminologie des gescheiterten Verfassungsvertrages von 2004 ab. Materiell betrachtet ist er aber weitgehend mit dem Verfassungsvertrag übereinstimmend. Der EU-Vertrag wird grundlegend neu strukturiert und der EG- Vertrag wird in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt (AEUV- Vertrag). Die bisherige Tempelkonstruktion bestehend aus den drei Säulen der Europäischen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS), sowie dem EU- Vertrag als Dach, ist aufgegeben worden. Anstelle der Europäischen Gemeinschaft ist eine rechtsfähige und einheitliche Europäische Union getreten. Diese ist im Rahmen ihrer Zuständigkeiten selbst Trägerin völkerrechtlicher Rechte und Pflichten. Die Europäische Atomgemeinschaft bleibt allerdings als eigenständige supranationale Gemeinschaft erhalten.

Wichtige institutionelle Neuerungen umfassen insbesondere den gewählten Präsidenten des Europäischen Rates, die Aufnahme des Europäischen Rates zu den Organen der EU, die Stärkung des Europäischen Parlaments im Wege der Einräumung des Wahlrechts des Präsidenten der Kommission. Auch wurde die Neuordnung der Abstimmungsmodalitäten im Rat beschlossen. Zusätzlich trat die Europäische Union der EMRK bei, wodurch ein neuer Grundrechtsschutz auf europäischer Ebene gewährleistet wird.

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