Wie wird die europäische Währungsunion verwirklicht?


Zum 1. Juli 1990 wurde vom Europäischen Rat in Madrid ausgehend vom „Delors- Bericht“ aus dem Jahre 1989 der Eintritt in die erste Stufe einer europäischen Wirtschaftsunion und Währungsunion beschlossen. Das wesentliche Ziel bestand darin, eine größere Konvergenz der volkswirtschaftlichen Ergebnisse durch verstärkte Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik zu erreichen. In den Vertrag der Europäischen Gemeinschaft wurden durch den Maastrichter Vertrag Regelungen aufgenommen, welche die schrittweise Verwirklichung der Wirtschaftsunion und Währungsunion mit einer einheitlichen europäischen Währung vorsehen und Beginn und Ausgestaltung der weiteren Stufen regeln.

Am 1. Januar 1994 begann die zweite Stufe der Wirtschaftsunion und Währungsunion. Es wurde zu Beginn das Europäische Währungsinstitut errichtet, dessen Hauptaufgabe darin bestand, die Geldpolitiken der Mitgliedstaaten zu koordinieren, das Funktionieren des Europäischen Währungssystems zu überwachen und den Eintritt in die dritte Stufe und die damit verbundene Errichtung der Europäischen Zentralbank der Wirtschaftsunion und Währungsunion organisatorisch vorzubereiten. Die Zentralbanken der Mitgliedstaaten blieben aber in dieser Zeit in geldpolitischen und währungspolitischen Angelegenheiten uneingeschränkt entscheidungsbefugt.

Alle Staaten, die die Voraussetzungen für die Einführung einer gemeinsamen Währung erfüllten sind am 1. Januar 1999 in die dritte Stufe der Wirtschaftsunion und Währungsunion eingetreten. Dem Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs oblag dabei die Entscheidung, welche Mitgliedsstaaten an der dritten Stufe teilnehmen. Es wurde dann am 1. Januar 1999 beschlossen, dass Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien in die dritte Stufe der Wirtschaftsunion und Währungsunion eintreten. Griechenland kam am 1. Januar 2001 hinzu. Weitere Mitgliedstaaten, die die Konvergenzkriterien erfüllten sind Slowenien, Malta, Zypern und die Slowakei. Dort wurde der Euro am 1. Januar 2007 in Slowenien, in Malta und Zypern zum 1. Januar 2008 und in der Slowakei zum 1. Januar 2009 eingeführt.

Der Rat hatte vier Kriterien über die Festlegung der Teilnehmerstaaten an der dritten Stufe der Wirtschaftsunion und Währungsunion: Anhaltende Preisstabilität, kein übermäßiges Haushaltsdefizit, Währungsstabilität, Währungsstabilität bei der Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsystem und Konvergenz der Zinssätze. In den sechzehn teilnehmenden Mitgliedstaaten ist nach den betreffenden Maßstäben ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht, wohingegen Mitgliedstaaten wie beispielsweise Schweden die Konvergenzkriterien noch nicht erfüllt haben. Einen Eintritt in die Wirtschaftsunion und Währungsunion hielten sich Großbritannien und Dänemark in den Protokollen vor. Somit hatten beide Staaten ihre Option, nicht an der dritten Stufe teilzunehmen, wahrgenommen.

Das Europäische Währungsinstitut wurde mit der dritten Stufe aufgelöst und von einem unabhängigen Europäischen System der Zentralbanken abgelöst. Dieses besteht aus der Europäischen Zentralbank und den Zentralbanken der Mitgliedstaaten. An die Stelle des Europäische Währungsinstituts ist die Europäische Zentralbank getreten, welche am 1. Juni 1998 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Das Bundesbankgesetz bestimmt nach seiner Anpassung, dass die Bundesbank mit dem Eintritt Deutschlands in die Währungsunion integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken ist. Heute ist die Europäische Zentralbank Dank des Vertrags von Lissabon ein eigenständiges Organ der Europäischen Union. Auch verfügt die Europäische Zentralbank nun über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

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