Die Anmeldung einer Marke beim Patent- und Markenamt


Unter einer Marke versteht man ein Zeichen das geeignet ist sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden und auf diese Weise dem Betrachter die Herkunft einer Ware oder einer Dienstleistung vor Augen führen kann.

Marken dienen schlichtweg der Wiedererkennung von Waren und von Dienstleistungen, sowie der Identifikation mit dem Unternehmen. Wer eine Marke entwickelt hat möchte natürlich, dass sie auch für ihn ausschließlich geschützt wird. Dies kann man mit der Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in der bayerischen Landeshauptstadt München erreichen. Dazu füllt man einen entsprechenden Antrag aus, das zur Eintragung einer Marke in das Register beim Patentamt einzureichen ist. Dabei muss die Anmeldung Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen, eine Wiedergabe der Marke und ein Verzeichnis der Waren oder der Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird enthalten. Der Anmeldetag einer Marke ist der Tag, an dem die Unterlagen mit den geforderten Angaben vollständig bei der Markenstelle des Patentamtes eingegangen sind.

Markenfähig sind alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich die Personennamen, die Abbildungen, die Buchstaben, die Zahlen, die Hörzeichen, eine dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung, sowie die sonstigen Aufmachungen, einschließlich der Farben und der Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, die Waren oder die Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Außerdem müssen sie sich auch graphisch darstellen lassen, dass heißt man muss die Zeichen zeichnen oderordentlich abbilden können. Das ist notwendig, weil die Marken in das Markenregister eingetragen werden und dazu eine graphische Abbildung erforderlich ist. Bei den Farben muss eine international gültige Klassifizierung angegeben werden. Bei den Hörzeichen eine konkrete Beschreibung oder die Noten der Melodie. Bei den meisten Marken wird einfach nur der Schriftzug oder das Bild als „Wort-Bildmarke“ eingereicht und dann in das Register eingetragen.

Allerdings können die Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen die durch die Art der Ware selbst bedingt ist, wie dies beispielsweise bei Schokoriegeln der Fall ist, nicht als Marke angemeldet werden. Das gilt auch, wenn das Zeichen rein technisch bedingt ist.

Die Sachbearbeiterinnen und die Sachbearbeiter der Markenstelle prüfen die Markenfähigkeit und ob absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Liegt ein absolutes Schutzhindernis fest ist die Eintragung ausgeschlossen. Das ist der Fall wenn einem Zeichen jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Außerdem ist das bei Marken die ausschließlich aus Zeichen oder aus Angaben bestehen, die Gattungsbezeichnungen näher beschreiben oder die Angaben über die Beschaffenheit, den Wert und die Menge enthalten, der Fall. Ferner bei Markenzeichen die geeignet sind, die Verbraucher insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen. Desweiteren liegt bei Marken ein absolutes Schutzhindernis vor die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen oder die Staatswappen, die Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder ein Ortswappen enthalten. Dies gilt auch für die ausländischen Wappen und Abzeichen, sowie für die amtlichen Prüfzeichen und Siegel. Einen „Kuckuck“ des Gerichtsvollziehers kann man also nicht für sich als Marke schützen lassen.

Das Markenamt trägt dann, wenn alles in Ordnung ist die Marke in das Markenregister ein. Ob eine andere Marke damit verletzt wird, wird nur dann Gegenstand der Prüfung, wenn dem Amt sich wegen der Bekanntheit der Marke eine Markenverletzung, die dann ein relatives Schutzhindernis darstellt, aufdrängt. Im Regelfall kontrollieren regelmäßig die Markenabteilungen größerer markenführenden Unternehmen oder beauftragte Rechtsanwaltskanzleien die Neueintragungen im Markenregister danach ob Verletzungen der eigenen Marke zu befürchten sind. Ist dies geschehen kann man gegen diese Verletzung vorgehen. Wie dies getan wird ist Gegenstand eines anderen Artikels in dieser Kategorie.

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