Schutz des Mutterbodens


Das Baugesetzbuch sieht auch den Schutz von Mutterboden vor. Mutterboden, welcher bei der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in einem nutzbaren Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

Unter Mutterboden versteht man die von Luft, Wasser und auch von Humus durchsetzte, von Klein- und Kleinstorganismen belebte, in der Regel dunkler gefärbte und durchwurzelte obere Schicht des Bodens, also an sich die obere Erdschicht.

Diese gilt es bei sämtlichen Baumaßnahmen zu schützen. Neben der Errichtung und Änderung von Gebäuden trifft das insbesondere auch auf Aufschüttungen und Abgrabungen, Ausschachtungen und Ablagerungen zu.

Der Boden muss hierbei in einem nutzbaren Zustand erhalten bleiben. Das bedeutet zunächst, dass er nicht mit anderem Aushub oder mit sonstigen Stoffen vermischt werden darf. Darüber hinaus muss er so gelagert und aufbewahrt werden, dass die Bodenfauna durch die Zwischenlagerung nicht zerstört wird. Ferner muss er besonders geschützt werden vor einer Vernichtung oder Vergeudung. Das bedeutet, dass er nicht als Baugrubenfüllung oder als Abfallstoff benutzt werden darf. Vielmehr muss er abermals als Mutterboden Benutzung finden.

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