Verkehrswert von Grundstücken


Zur Ermittlung des Wertes eines Grundstückes wird ein Gutachterausschuss eingesetzt. Dieser hat verschiedene Aufgaben, zu denen auch die Ermittlung des Verkehrswertes gehört. Bei dem Verkehrswert handelt es sich um den Marktwert des Grundstückes.

Dieser wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Das bedeutet, dass maßgeblich für den Verkehrswert zunächst der Preis ist, der unter ganz normalen Umständen zum Ermittlungszeitpunkt am Markt für das Grundstück zu erzielen wäre.

Der Gutachterausschuss muss also ermitteln, was ein durchschnittlicher Käufer zu diesem Zeitpunkt bereit wäre als Kaufpreis zu entrichten für das betreffende Grundstück. Dabei sind verschiedene Aspekte zu beachten. Zunächst müssen alle positiven und negativen Merkmale und Eigenschaften des Grundstücks ermittelt und bewertet werden. Dazu gehören auch die Lage des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit. Je nach Zustand und Art der Bebauung kann das Grundstück beispielsweise an Wert steigen oder aber auch sinken. Es kommt also nicht nur auf das Grundstück als solches an, sondern ebenfalls auf die Bebauung, die Stadt in der es sich befindet und die örtlichen Umgebungen. Der Wert eines Grundstücks steigt so zum Beispiel mit zunehmender Infrastruktur. Je beliebter die Lage des Grundstückes ist, desto höher ist auch der Verkehrswert des Grundstückes, da viele Menschen bereit sind, für eine gute Lage mehr zu bezahlen.

Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse sind bei der Wertermittlung außen vor zu lassen. Das bedeutet, dass persönliche Probleme der Eigentümer des Grundstückes nicht beachtet werden. Ist der Eigentümer des Grundstückes beispielsweise insolvent, würde dies den Kaufpreis des Grundstückes massiv mindern. Das Grundstück könnte im Wege der Zwangsversteigerung günstig veräußert werden. Um zu verhindern, dass derart persönliche Verhältnisse den Verkehrswert beeinflussen, werden diese nicht berücksichtig. Entscheidend ist vielmehr der objektive Marktwert unabhängig von ungewöhnlichen oder persönlichen Umständen.

Der Gutachterausschuss muss einen genauen Preis angeben. Dies bedeutet, dass er insbesondere keine Preispanne angeben darf, sondern sich auf einen konkreten Preis festlegen muss.

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